+49 4231 4201 info@frischundrein.de
Schimmelbefall: Wie sollten sich Mieter verhalten? Schimmel durch bauseitige Mängel im Mietshaus oder –Wohnung. Erfahren Sie mehr über ihr Recht zur Mietminderung!

 Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.

Schimmelbefall: Wie sollten sich Mieter verhalten?

Wenn Sie als Mieter Schimmel in der Wohnung bemerken, ist das unangenehm. Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden sieht nicht nur unansehnlich aus, sondern ist auch gesundheitsschädlich. Für Mieter ist in diesem Zusammenhang schnelles Handeln von Vorteil, damit ihnen der Vermieter am Ende keinen Schadenersatz in Rechnung stellt.
Schimmelbefall: Wie sollten sich Mieter verhalten? Das heißt der Mieter ist dafür verantwortlich, den entdeckten Schimmelbefall umgehend beim Vermieter zu melden. Wird die Mängelanzeige vom Mieter unterlassen, kann dieser sich nicht auf ein Recht zur Mietminderung wegen des Mangels berufen. Mit anderen Worten trägt der Mieter die Beweislast.

 

Mieter haben bei Schimmelbefall im Allgemeinen ein Recht auf Mietminderung

Schimmel ist als Mangel der Mietsache gesetzlich anerkannt. Schon die Gefahrbesorgnis, dass sich Schimmelsporen bilden können, begründet einen Mangel der Mietwohnung. Allerdings nur dann, wenn der Vermieter für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Grundsätzlich müssen Mieter dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung von Mängeln geben.

 

In welcher Höhe darf man die Miete mindern?

Ein Pauschalbetrag kann an dieser Stelle nicht genannt werden, im Streitfall sind es Einzelentscheidungen, die vor Gericht über die Höhe entscheiden. Folgendes Beispiel dient als Orientierungshilfe:

Gerichtlich wird in der Regel eine Mietminderung um 20 Prozent gewährt, wenn beispielsweise eine Küchenwand wegen undichter Fenster teilweise schwarz wurde oder wenn sich in einer Wohnung wegen Neubaufeuchte Schimmelflecken gebildet haben. Bei einer Monatsmiete von 600 Euro wäre dies beispielsweise ein monatlicher Minderungsbetrag von 120 Euro.

Ist die Ursache der Feuchtigkeit und somit die Schimmelpilzbildung, aber auf das  unangemessene Nutzerverhalten des Mieters zurückzuführen, besteht kein Recht auf Mietminderung. Mehr zum Thema hier: https://www.mietrecht.com/mietminderung/

 

Welche baubedingten Mängel sind Schimmelverursacher?

Der Vermieter kann also nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es sich um baubedingte Mängel handelt. Ein bauseits bedingter Mangel ist beispielsweise…

  • …ein Rohrbruch
  • …eine undichte Dachrinne (Wasser kann ins Mauerwerk eindringen und Schimmel verursachen)
  • …eine Wärmebrücke
  • …eine nachgerüstete Isolierung an der Außenwand

 

Als Wärmebrücke bezeichnet man einzelne, örtlich begrenzte Schwachstellen in der Baukonstruktion, durch die mehr Wärme fließen kann als durch die umgebenden Flächen. Eine der bekanntesten Wärmebrücken ist die nach außen zum Balkon gezogene Betondecke.

Auch in sanierten Altbauwohnungen, liegen häufig bauseits bedingte Mängel vor, welche die Bildung von Schimmel begünstigen können. Ein Beispiel: Wenn stark isolierte Fenster nachträglich eingebaut- oder an der Außenwand zusätzliche Isolierungen nachgerüstet werden, kann sich Schimmel bilden. Der Grund ist in diesem Fall, dass der bisherige Luftaustausch nach außen nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben ist.

Tipps zur Schimmelvermeidung

Um Schimmel zu vermeiden, gibt es einige Tipps, die Sie als Mieter berücksichtigen sollten. Also, wenn Gebäudeteile oder die gesamte Luft im Innenraum dauerhaft zu feucht sind, ist das der perfekte Nährboden für Schimmelsporen. Dies wird häufig vermieden, wenn Sie folgende Regeln einhalten: Regelmäßig und ausreichend heizen und lüften. Mehrmals tägliches Stoßlüften ist laut Expertenmeinung ein gutes Mittel, um Schimmel vorzubeugen.

Neben der Luftfeuchtigkeit, sollte auch die Temperatur der Innenräume angemessen reguliert werden. Selbst Räume die wenig genutzt werden, sollten eine Raumtemperatur von 16° Celsius nicht unterschreiten. Empfohlen wird im Allgemeinen eine Raumtemperatur zwischen 19° und 21° Celsius. Andernfalls kühlen die Wände zu stark aus, sodass sich daran Tauwasser bilden kann. Die Folge: Schimmelbildung.

 

 

Teile diesen Beitrag